Wir sind durch die Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Für folgende Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger muss die Kostenübernahmebestätigung zwingend im Vorfeld vorliegen:
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
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