Foto: P. Citoler / DRK e. V.

Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind sowie für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Ansprechpartner

Verwaltung 
DRK Kreisverband NF


Telefon: 04841 - 9668-0
info(at)drk-nordfriesland(dot)de

Industriestr. 9
25813 Husum

Erste Hilfe rettet Leben. 
Die grundlegende Ausbildung richtet sich an alle Personen, die in Bildungs- und/oder Betreuungseinrichtungen für Kinder tätig sind oder zukünftig sein wollen. Erste Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Kindergärten oder Schulen zu gewährleisten und richtet sich z. B. an:

  • Ersthelfer in Grundschulen oder Kitas,
  • alle Personen, die Kenntnisse in Erste Hilfe speziell auf Kinder ausgerichet auffrischen möchten,
  • betriebliche Ersthelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die regelmässig alle 2 Jahre eine Fortbildung absolvieren,  
  • Privatpersonen, die in auftretenden Notfällen im Straßenverkehr, im Betrieb, in der Freizeit, im Haushalt oder in der Schule helfen möchten, dürfen sich angesprochen fühlen. 

Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen bieten wir Ihnen auch gern eine Inhouseschulung an. 

Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Foto: A. Zelck/DRK

Themen und Anwendungen

Sie erlernen die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind.

Weitere Themen:

  • Knochenbrüche
  • Schock
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Vergiftungen
  • Erkrankungen im Kindesalter

Damit Unfälle gar nicht erst passieren, werden Ihnen im Kurs außerdem besondere Gefahrenquellen für Kinder aufgezeigt und vorbeugende Maßnahmen nahegebracht.

Die Kursdauer beträgt 9 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.).

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Für folgende Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger muss die Kostenübernahmebestätigung zwingend im Vorfeld vorliegen:

  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) 
    Das Formular direkt beantragen: BGW
  • Unfallkasse Nord (UK Nord)
    Das Formular direkt beantragen: UK Nord

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.

Kurse & Termine

Rotkreuzkurs EH Bildungs- und Betr.-Einr. (BG) bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Rotkreuz-Kurs Erste Hilfe des DRK.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.