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DRK Alten- und Pflegeheim Husum

Das 1965 erbaute Haus überzeugt mit viel Charme und einem eingespielten Team von hochmotivierten Mitarbeitern, die den Bewohnern jeden Tag das Gefühl vermitteln, gut aufgehoben zu sein.

  • Die Lage

    Das Altenheim Husum liegt inmitten eines schönen und ruhigen Husumer Wohngebietes. Ganz in der Nähe gibt es einen Bäcker mit angeschlossenem Café, ein großer Supermarkt ist nur knapp 500 Meter entfernt. Und mit dem Bus, der direkt vor der Türe hält, ist man in wenigen Minuten in der Husumer Innenstadt. 

  • Das Führungsteam

    Wiebke Schuppe
    Einrichtungsleitung

    nn
    stellv. Einrichtungsleitung
    Pflegedienstleitung

    Mary Paulsen-Arghandiwal
    Gesamtwohnbereichsleitung
    stellv. Pflegedienstleitung

    Alicia Schymura
    Hauswirtschaftsleitung

  • Was uns wichtig ist

    Unser Haus ist voller Leben, die Bewohner und die Mitarbeiter tauschen sich aus und verbringen jeden Tag aktiv miteinander. Das „Wir-Gefühl“ ist bei uns besonders stark ausgeprägt und sorgt für die positive Grundstimmung, die man in jedem Bereich unseres Hauses spürt. Dabei bestimmt jeder Bewohner selbst, wie weit wir ihn in seinem Alltag begleiten dürfen, wann er aufsteht und seine Mahlzeiten einnimmt. Jeder kann, keiner muss – das ist uns besonders wichtig.

  • Unser Angebot für Bewohner
    • 83 helle und freundliche Einzelzimmer, jedes mit eigenem barrierefreien Duschbad. 
    • Gut ausgebildetes und freundliches Fachpersonal in allen Bereichen des Hauses 
    • Ein großer Garten für den Spaziergang im Grünen sowie eine komplett überdachte Terrasse, auf der man das ganze Jahr über die Natur genießen oder sich einfach gut unterhalten kann.
    • Ein umfangreiches Betreuungs- und Beschäftigungsangebot, zum Beispiel gemeinsame Feste in unserem großen Speisesaal oder kleinere Feiern in unserer Klön-Stuv oder dem Kapitänszimmer, in denen auch unsere beiden Märchenerzählerinnen Bewohner und Mitarbeiter regelmäßig mit ihren Geschichten verzaubern. Bei uns geht es außerdem sehr musikalisch zu, wir pflegen das alte und plattdeutsche Liedgut. Der bekannte Shanty-Chor „De Fideelen Nordstrander“ kommt immer wieder gerne zu einem Privatkonzert zu uns ins Haus. Einmal pro Monat wird ein Lotto-Nachmittag organisiert und alle 2 Monate besucht uns der Rotkreuz-Kindergarten zum gemeinsamen Singen und Malen.
    • Eine ausgewogene und reichhaltige Verpflegung mit 6 Mahlzeiten am Tag, ein großes Angebot an warmen und kalten Getränken, Obst, Süßigkeiten und täglich wechselndes Kuchenangebot. Spezialkost für Bewohner mit Unverträglichkeiten.
    • Frisörsalon und Fußpflege im Haus 
    • Gottesdienst einmal im Monat
    • Bewegungstherapie, ein spezielles Betreuungskonzept für dementiell erkrankte Bewohner, Palliativ-Arbeit sowie Kooperationsverträge mit Ärzten und Physiotherapeuten, die natürlich zu uns ins Haus kommen.
  • Unser Angebot für Bewerber
    • Eine attraktive Vergütung
    • Viele Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Gute Aufstiegsmöglichkeiten
    • Arbeiten in angenehmer Atmosphäre
    • Eine gute Mischung aus erfahrenen und jungen Mitarbeitern
    • Integration auch von neuen Ideen rund um die Pflege
    • Flache Hierarchien
    • Mitsprache beim Dienstplan für die richtige Balance von Beruf, Familie und Freizeit
    • Zahlreiche Mitarbeiter-Events
    • Fahrsicherheitstraining
    • Ermäßigungen im Fitness-Studio sowie bei Mode, Reisen und Technik
  • Daten und Fakten
    • Eröffnet 1965
    • Altenheim mit 83 Einzelzimmern
    • Alle Zimmer mit barrierefreiem Duschbad, ausgestattet mit Pflegebett, Kleiderschrank, Nachttisch, Telefonanschluss und Satellitenanschluss
    • ca. 70 Mitarbeiter (Stand 10/2018)
    • Ausbildungsbetrieb (Pflegefachkraft und Pflegehelfer) mit eigener Praxisanleitung (Ausbildungs-Qualifikation)
  • Entgelte
  • Eigenanteil ab dem 01.01.2024

    Ab dem 01.01.2022 wird der von gesetzlich pflegeversicherten Bewohnerinnen/Bewohnern zu tragende Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege begrenzt, indem die gesetzliche Pflegekasse einen Teilbetrag übernimmt und an die Pflegeeinrichtung bezahlt, die deswegen den Rechnungsbetrag für die Bewohnerin/den Bewohner kürzt. Bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen, die das Entgelt für die pflegebedingten Aufwendungen in voller Höhe selbst zahlen, erhöht sich ihr Erstattungsanspruch gegenüber der privaten Pflegeversicherung entsprechend.

    Nach dem neu eingeführten § 43c des Sozialgesetzbuches, 11. Buch (SGB XI) gilt eine gestaffelte Begrenzung des Eigenanteils für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Um eine finanzielle Überforderung der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zu vermeiden, wird der von ihnen zu tragende Eigenanteil an der Pflegevergütung (einschließlich der Ausbildungskosten) mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege schrittweise verringert.

    Voraussetzung hierfür ist, dass die berechtigten Pflegebedürftigen seit einem bestimmten Zeitraum Leistungen nach § 43 SGB XI beziehen müssen. Danach richtet sich auch die Höhe des Leistungszuschlags der gesetzlichen Pflegekassen. 

    1.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die bereits bis einschließlich 12 Monate Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

    2.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 12 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

    3.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 24 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

    4.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 36 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.


    Bei der Bestimmung o.g. Monate werden auch Monate voll berücksichtigt, in denen die/der Pflegebedürftige nur für einen Teil des Monats Leistungen nach § 43 bezogen hat.
    Berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Leistungshöhe auch Zeiträume vollstationärer Versorgung in Pflegeeinrichtungen anderer Träger.

    Stand: Januar 2024

Kontakt & Anprechpartner

DRK Alten- und Pflegeheim Husum
Goethestraße 46/48
25813 Husum

Telefon:
04841 9618-0

E-Mail: ahg(at)drk-nordfriesland.de

Wiebke Schuppe

Einrichtungsleitung Pflegeheim Goethestraße

Telefon: 04841 / 9618-14
ahg(at)drk-nordfriesland.de

Goethestraße 46
25813 Husum